Hallenordnung

Hallenordnung

TC Lichtenfels – Hofmann Tennis-Center

 

Wir bitten Sie, die nachfolgende Hallen-und Platzordnung im Interesse aller Mitglieder + Gäste zu beachten. Verständigen Sie bitte den Verein telefonisch 09571-2478 oder per e-mail: hb@fdlc.de wenn Sie Schäden auf der Anlage feststellen.

 I. Allgemeine Bestimmungen

 

  1. Vor Beginn des Spiels ist der Platz ordnungsgemäß zu buchen und zu bezahlen!
  2. Es ist nicht gestattet als Mitglied des Vereins eine Stunde zu buchen und diese an Nichtmitglieder oder Gäste weiter zu veräußern.
  3. Im Mietpreis enthalten sind Heizung, Licht und die Benutzung der Umkleiden und sanitären Einrichtungen.
  4. Die Plätze und die Halleneinrichtung sind pfleglich zu behandeln. Abfall ist in vorgegebene Behälter zu entsorgen.
  5. Spieler und Besucher haften für die von ihnen schuldhaft verursachten Schäden. Für die von ihnen eingebrachten Gegenstände übernimmt der Verein keine HAFTUNG.
  6. Das Spielen in der Halle ist nur mit geeigneten und sauberen Tennisschuhen und Bällen gestattet. Dies gilt auch für Nichtspieler! Die Tennisschuhe sind nach dem Verlassen der Halle im Hallenvorraum zu wechseln, um eine Verschmutzung der Flure und Umkleideräume mit Granulat zu vermeiden!
  7. Cola, Bier und eingefärbte Getränke sind in der Tennishalle nicht erlaubt. Bitte verwahren sie alle Flaschen gegen verirrte Bälle sicher in der Sporttasche auf. Des weiteren besteht ein Essverbot auf den Spielfeldern. Auf den Bänken am Spielfeldrand dürfen ausschließlich von den Spielern Getränke oder Sportnahrung konsumiert werden.
  8. Das Rauchen ist in der Halle sowie im gesamten Vereinsgebäude untersagt!
  9. Für Zeitbestimmungen ist die Hallenuhr sowie das akustische Hallensignal maßgebend.
  10. Das Verlassen der Halle durch die Notausgänge ist nur zu Fluchtzwecken gestattet.
  11. Gegen Ende der Spielzeit (zwischen erstem und zweiten Zeitzeichen) ist der Platz kreisförmig von außen nach innen vollständig abzuziehen, so dass das Granulat von den Außenbereichen in das Spielfeld verteilt wird. Die Linien sind nicht zu kehren. Pünktlich zum Stundenwechsel haben alle Spieler die Halle grundsätzlich zu verlassen.
  12. Tieren ist der Aufenthalt in der Tennishallt nicht gestattet.
  13. Ist der Spielbetrieb infolge höherer Gewalt nicht möglich, so geht dies nicht zu Lasten des Vereins.
  14. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden jeglicher Art, sowie den Verlust abhanden gekommener Gegenstände.
  15. Kindern ist der Aufenthalt nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigen erlaubt – Eltern haften für ihre Kinder!
  16. Die Spieler die als letzte die Halle verlassen haben sich  von deren ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen, das Licht zu löschen und die Hallentüren zu schließen.
  17. Bei schwerwiegenden Verletzungen der Hallenordnung behält sich der TC das Recht vor, den Betreffenden von der Hallenbenutzung auszuschließen ohne sich damit zu verpflichten, die Hallenmiete zurückzubezahlen.
  18. Die Hallenordnung wird mit der Platzbuchung bzw. Belegung anerkannt; auch jeder Besucher unterwirft sich mit dem Betreten der Tennishalle den Regelungen dieser Ordnung. Im Interesse von Ordnung und Sauberkeit in der Halle und in den Clubräumen erwarten wir, dass die Spielerinnen und Spieler zu einem reibungslosen Spielbetrieb beitragen und diese Ordnung beachten.
  19. Änderungsvorschläge zur Nutzung der Tennishalle können jederzeit bei der Vorstandschaft eingereicht werden.

 

NUR DANN WENN ALLE – MIETGLIEDER UND GÄSTE – SICH AN DIESE REGELN HALTEN KÖNNEN WIR DIE HALLE IN DIESEM ZUSTAND ERHALTEN!